Widerspruchslösung bei der Organspende ab 2023

Von der Zustimmungslösung zur erweiterten Widerspruchslösung
Welche Lösung für die Organspende galt bisher?
Bisher galt die Zustimmungslösung, das heisst eine ausdrückliche Zustimmung war notwendig für die Entnahme von Organen (Art. 8 Transplantationsgesetz) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/279/de#art_8
Welche Lösung für die Organspende gilt ab ca. 2023?
Neu wird die Widerpsruchslösung gelten, das heisst, Organe dürfen entnommen werden, wenn kein Widerspruch vorliegt. Die Angehörigen dürfen jedoch der Organspende widersprechen (deshalb heisst die Lösung erweiterte Widerspruchslösung).
Was sind die Voraussetzungen für die Organspende nach der neuen Widerspruchslösung?
Der Entwurf des neuen Art. 8 des Transplantationsgesetzes sieht vor, dass Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen , wenn:
der Tod der Person festgestellt worden ist und
die Person vor ihrem Tod der Entnahme nicht widersprochen hat.
Liegt weder ein Widerspruch noch eine andere Äusserung zur Spendebereitschaft
vor, so können die nächsten Angehörigen der Entnahme widersprechen. Sie haben
dabei den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person zu beachten.
Sind keine nächsten Angehörigen erreichbar, so ist die Entnahme unzulässig.
Wie wird abgeklärt, ob ein Widerspruch vorliegt?
Der Bund wird ein Organspenderegister einführen, in das jede Person ihren Widerspruch oder eine andere Äusserung zur Organspende eintragen kann. Bevor einer verstorbenen Person Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, muss gemäss der neuen Gesetzesvorlage geprüft werden, ob im Organ- und Gewebespenderegister ein Widerspruch oder eine andere Äusserung zur Spendebereitschaft eingetragen ist.
Sie können sich heute schon im nationalen Organspenderegister von Swiss Transplant eintragen: https://register.swisstransplant.org/
Wie lege ich Widerspruch ein gegen die Organentnahme?
Sie müssen schriftlich festhalten, dass Sie keine Organe spenden möchten. Dies geschieht am besten mittels Organspendeausweis, der mit Datum und Unterschrift versehen werden sollte. In den Vorsorgepaketen von MeinVorsorgeplan.ch ist die Regelung der Organspende in der Patientenverfügung enthalten. Zudem kann der Widerspruch auf der Notfallkarte eingetragen werden (im QR-Code), welche Sie auf sich tragen können. Wichtig ist auch die Angehörigen über die Wünsche zu informieren.
Wo finde ich eine Vorlage für einen Organspendeausweis?
In den Vorsorgepaketen von MeinVorsorgeplan.ch eine Vorlage für die Organspenderegelung enthalten. Auf dem Formular der Patientenverfügung können Sie ankreuzen ob Sie Organe spenden möchten oder nicht. Sie können auch detalliertere Regelungen treffen, welche Organe man entnehmen darf und welche nicht. Mit dem Vorsorgepaket von MeinVorsorgeplan.ch können Sie für Fr. 69.- alle wichtigen Dokumente einfach und schnell erstellen (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Organspende, Testament, digitaler Nachlass, Begünstigungen, etc.)
Sie können auch hier kostenlos einen Organspendeausweis herunterladen: https://www.leben-ist-teilen.ch/how-to-get-the-card/